|
B.I.G. Berater im Gastgewerbe e.V.
(http://www.berater-im-gastgewerbe.de)
Der "Berater im Gastgewerbe" ist der qualifizierte und neutrale Berater in allen Belangen des Hotel- und
Gaststättengewerbes und seiner artverwandten Betriebe bis hin zu touristischen Instituten, Institutionen
und sonstigen Einrichtungen.
Er übt den Beruf des Unternehmensberaters im Rahmen einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung ohne Bindung
an politische, ideologische, religiöse sowie verbands- und vereinsbezogene Weisungen für seinen
Auftraggeber aus.
Der "Berater im Gastgewerbe" ist Freiberufler, Einzelunternehmer oder Angestellter eines
Beratungsunternehmens. Insoweit kann er persönlich und/oder wirtschaftlich abhängig sein.
Er hat auf Verlangen des Auftraggebers eventuelle Abhängigkeiten vor Auftragsübernahme wahrheitsgemäß
darzulegen und zu erläutern.
Vertritt er, sein Auftraggeber (bzw. Arbeitgeber) oder Mitarbeiter Interessen Dritter, so hat er das
seinem Kunden vor Auftragsübernahme, soweit es den Auftrag inhaltlich tangiert, ohne spezielle
Aufforderung mitzuteilen.
Der "Berater im Gastgewerbe" hat sich dem Berufkodex der Vereinigung unterworfen. Damit ist er u.a.
verpflichtet vor Auftragsannahme ein schriftliches Angebot abzugeben, den Arbeitsumfang seiner
Tätigkeit zu konkretisieren, die Beratungstermine möglichst genau festzulegen sowie die
Zahlungsmodalitäten zu fixieren.
Den kompletten Berufskodex erhalten Sie » hier « als PDF-Dokument
|
 |
|